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Den Anmeldebogen für die Schulanmeldung finden Sie auch hier

 

Für Eltern aus der Gemeinde Holle, deren Kinder 2025 schulpflichtig werden, findet ein

 

Elternabend am 8. April 2024

um 19:30 Uhr im Musikraum statt.

 

Zudem werden Sie gebeten, anschließend zu dem Ihnen schriftlich mitgeteilten Termin mit Ihrem Kind zur Anmeldung in die Schule zu kommen. 

  

Informationen zur Schulanmeldung und zur Flexibilisierung des Einschulungstermins

Beginn der Schulpflicht

Die Schulpflicht beginnt in dem Schuljahr, in dem ein Kind das sechste Lebensjahr bis zum 30. September vollendet.
Die Möglichkeit der Einschulung von „Kann“-Kindern, die erst nach dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, bleibt erhalten.

Flexibilisierung des Einschulungstermins

Für Kinder, die in dem Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden. Es handelt sich um die Kinder, die in dem Zeitraum vom 2. Juli bis zum 1. Oktober ihren sechsten Geburtstag haben.

 

Weitere Informationen zur Verschiebung der Einschulung um ein Jahr finden Sie hier